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VG Weimar, 12.09.2012 - 5 K 20055/11 We |
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- BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus VG Weimar, 12.09.2012 - 5 K 20055/11
Die Annahme einer "konkreten" Gefahr setzt - wie durch Satz 2 des § 60 Abs. 7 AufenthG deutlich wird - eine einzelfallbezogene, individuell bestimmte und erhebliche Gefährdungssituation voraus, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie vom Staat ausgeht oder ihm zugerechnet werden muss { BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995, BVerwGE 99, 324, 330; Urteil vom 12. Juli 2001, BVerwGE 115, 1, 7 ff. zu § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01
Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine …
Auszug aus VG Weimar, 12.09.2012 - 5 K 20055/11
Die Annahme einer "konkreten" Gefahr setzt - wie durch Satz 2 des § 60 Abs. 7 AufenthG deutlich wird - eine einzelfallbezogene, individuell bestimmte und erhebliche Gefährdungssituation voraus, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie vom Staat ausgeht oder ihm zugerechnet werden muss { BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995, BVerwGE 99, 324, 330; Urteil vom 12. Juli 2001, BVerwGE 115, 1, 7 ff. zu § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1995 - 13 A 819/94
Folgeanträge; Ersetzen der sachlichen Prüfung ; Verwaltungsgericht
Auszug aus VG Weimar, 12.09.2012 - 5 K 20055/11
Dementsprechend kann dann, wenn das glaubhafte und das substantiierte Vorbringen von vornherein nach jeder vernünftigen vertretbaren Betrachtungsweise ungeeignet ist, zur Asylanerkennung zu führen, das Verwaltungsgericht den Folgeantrag als unbeachtlich ansehen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13.3.1993, InfAuslR 1993, Seite 229; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.5.1993, DVB1.1994, Seite 38; Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 25.10.1995 Az. 13 A 819/94.A; zuletzt aber Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.2.1998, NVwZ 1998, Seite 861).
- BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96
Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK; …
Auszug aus VG Weimar, 12.09.2012 - 5 K 20055/11
Diese Bestimmungen verbieten die Abschiebung nur dann, wenn im Zielland eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung landesweit droht, auf eine bestimmte Person zielt und vom Staat ausgeht oder von ihm zu verantworten ist (BVerwG, Urteil vom 2, 9.1997 - 9 C 40/96, DVB1 1998, 271). - BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Weimar, 12.09.2012 - 5 K 20055/11
Denn die Feststellung von Abschiebungsverboten nach diesen Vorschriften, mit der zugleich verbindlich die positiven Voraussetzungen des subsidiären Schutzstatus nach der Qualifikationsrichtlinie festgestellt werden, vermittelt dem Schutzsuchenden regelmäßig weitergehende Rechte als die Feststellung eines sonstigen (nationalen) ausländerrechtlichen Abschiebungsverbotes (vgl. BVerwG vom 24.6.2008, BVerwGE 131, Seite 198 ff.). - BVerwG, 29.10.1997 - 7 B 336.97
Ablehnender Restitutionsbescheid - Eintritt der Bestandskraft - Unzulässigkeit …
Auszug aus VG Weimar, 12.09.2012 - 5 K 20055/11
Die Annahme neuer Beweismittel nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG setzt voraus, dass objektiv ein neues Beweismittel vorliegt, dass sich der Folgeantragsteller auf dieses neue Beweismittel beruft und schlüssig darlegt, dass das neue Beweismittel für eine günstigere Entscheidung geeignet ist (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.10.1997 Az. 7 B 336.97 und vom 3.5.2000 Az. 8 B 352.99). - BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die …
Auszug aus VG Weimar, 12.09.2012 - 5 K 20055/11
Dementsprechend kann dann, wenn das glaubhafte und das substantiierte Vorbringen von vornherein nach jeder vernünftigen vertretbaren Betrachtungsweise ungeeignet ist, zur Asylanerkennung zu führen, das Verwaltungsgericht den Folgeantrag als unbeachtlich ansehen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13.3.1993, InfAuslR 1993, Seite 229; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.5.1993, DVB1.1994, Seite 38; Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 25.10.1995 Az. 13 A 819/94.A; zuletzt aber Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.2.1998, NVwZ 1998, Seite 861). - BVerwG, 29.03.1999 - 1 DB 7.97
Auszug aus VG Weimar, 12.09.2012 - 5 K 20055/11
Neue Gutachten sind dabei nur dann neue Beweismittel im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG, wenn ihnen neue, bisher nicht bekannte Tatsachen zugrunde liegen oder sie auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, die erst nachträglich gefunden oder den Gutachtern bekannt wurden (…vgl. Kopp, VwVfG, 9. Aufl., § 51 Rdnr. 34; BVerwGE 113, Seite 322, 326; BVerwGE 82, Seite 277; OVG Schleswig vom 29.12.2004 Az. 1 LA 129.04). - BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92
Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - …
Auszug aus VG Weimar, 12.09.2012 - 5 K 20055/11
Neu sind nur solche Beweismittel, die entweder während der Anhängigkeit des ersten Verfahrens noch nicht vorhanden waren oder, die zwar vorhanden waren, aber ohne Verschulden des Betroffenen nicht oder nicht rechtzeitig während der Anhängigkeit des ersten Verfahrens beigebracht werden konnten (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.1.1994 Az. 2 C 12.92). - BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 49.92
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VG Weimar, 12.09.2012 - 5 K 20055/11
Hinzukommen muss außerdem noch, dass der Folgeantragsteller ohne grobes Verschulden außerstande war, den Grund für das Wiederaufgreifen in dem früheren Verfahren - insbesondere durch einen Rechtsbehelf - geltend zu machen (§ 51 Abs. 2 VwVfG), und dass er bei den einzelnen Folgeantragsgründen die dreimonatige Antragsfrist nach § 51 Abs. 3 VwVfG eingehalten hat (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.5.1993, NVwZ 1993, Seite 788). - BVerwG, 03.05.2000 - 8 B 352.99
Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel; Geeignetheit, eine für die …
- BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97
Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht …